VG Osnabrück
Az: 6 B 95/10
Beschluss vom 15.02.2011
Tatbestand
Der Antragsteller wehrt sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
Durch Strafurteil vom 3.9.2001 wurde dem Antragsteller wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit (2,15 ‰) die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von 10 Monaten für deren Wiedererteilung ausgesprochen. Dieser Entscheidung ist zu entnehmen, dass er zuvor durch Urteil vom 25.6.2001 wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Alkoholeinfluss von 2,82 ‰ schuldig gesprochen war.
Eine von ihm im Wiedererteilungsverfahren vorgelegte ärztliche Bescheinigung einer Krankenhausabteilung für Psychiatrie vom 8.1.2003 weist als Diagnose „Suizidversuch unter Alkoholeinfluß“ und „Alkoholerkrankung“ aus. Laut nervenärztlichem Attest vom 20.1.2003 befand er sich wegen reaktiv depressiver Störungen mit Alkoholmissbrauch in nervenärztlicher Behandlung. Nach diesem Attest ist das Fortbestehen der Alkoholabstinenz Voraussetzung dafür, dass er zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Lage ist. Auf die Anamnese eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle vom 6.3.2003 wird ergänzend Bezug genommen. Dieses Gutachten stellte ihm eine negative Prognose hinsichtlich alkoholbedingter Verkehrsauffälligkeiten; auf die „Gutachterliche Beurteilung“ im Gutachten wird Bezug genommen.
Entgegen der Prognose des Gutachtens wurde dem Antragsteller ausweislich des Vermerks vom 12.3.2003 und des Schreibens des Antragsgegners vom 18.3.2003 nach Erfüllung dort aufgeführter Auflagen die Fahrerlaubnis (Klasse B) erteilt. In den folgenden beiden Jahren wurde seine Alkoholabstinenz im sechsmonatigen Abstand ärztlich bestätigt.
Ausweislich einer Verwarnung vom 24.11.2006 ist der Antragsteller am 16.4.2005 und 11.5.2006 wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 34 km/h bzw. um 88 km/h aufgefallen.
Im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle wurde am 24./25.04.2010 festgestellt, dass der Antragsteller als Führer eines Kraftfahrzeugs die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten hatte und dabei unter THC-Einfluss stand. Nach der polizeilichen Strafanzeige vom 3.5.2010 hat er eingeräumt, am Wochenende beim Angeln mit einem Bekannten in den Niederlanden THC konsumi[…]