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Schrotkugel im Wildhasenfilet – Schadensersatz und Schmerzensgeld

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Amtsgericht Waldkirch
Az.: 1 C 397/99
Urteil vom 27.01.2000

Tenor
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz u. a. hat das Amtsgericht Waldkirch auf die mündliche Verhandlung vom 21.01.2000 für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Waldkirch vom 25.11.1999 wird mit folgender Maßgabe aufrechterhalten:
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger DM 901,83 nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 27.07.1999 sowie weitere DM 20,00 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an den Kläger DM 1.000,00 nebst 4 % Zinsen hieraus seitdem 09.11.1999 zu zahlen.
3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagten tragen die Kosten ihrer Säumnis, im übrigen hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu 25 % zu tragen, die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 2.500,00. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 600,00 abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Tatbestand
Der Kläger verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Vorfall vom 18.11.1998. An diesem Abend besuchte der Kläger mit seiner Frau und den Zeugen … die von den Beklagten betriebene Gaststätte … in … .
Der Kläger behauptet, er habe von dem Wildhasenfilet seiner Frau ein Stück probiert und dabei auf eine Schrotkugel gebissen, mit der Folge einer Zahnfraktur des Zahnes 25 und einer folgend notwendigen umfangreichen und schmerzhaften Zahn- und Wurzelbehandlung.
Im schriftlichen Vorverfahren erging am 25.11.1999 antragsgemäß Versäumnisurteil gegen die Beklagten folgenden Inhalts:
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger DM 1.202,45 nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 27.07.1999 sowie weitere DM 20,00 zu zahlen
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an den Kläger DM 700,00 nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 09.11.1999 zu zahlen.
Der Kläger beantragt:
Die Beklagten werden unter Abänderung der Ziffe[…]


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