Brandenburgisches Oberlandesgericht
Az.: 3 U 75/06 013
Urteil vom 11.07.2007
Vorinstanz: Amtsgericht Königs Wusterhausen, Az.: 4 C 219/05
In dem Rechtsstreit hat der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20.06.2007 für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten zu 1 gegen das Teilurteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 10.04.2006, Az.: 4 C 219/05, wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zu 1 verurteilt worden ist, an die Klägerin eine Schließvorrichtung zum Öffnen des Tores zum Grundstück in P…, … 35 (vormals: … 17), herauszugeben.
Im Übrigen wird das Teilurteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 10.04.2006 aufgehoben. Die Sache wird insoweit unter Aufhebung des zugrunde liegenden Verfahrens zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Königs Wusterhausen zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufung zu entscheiden hat.
Gerichtskosten des Berufungsverfahrens werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte zu 1 kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe:
I.
Die Klägerin verlangt nach Erklärung der außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages die Räumung und Herausgabe eines Seegrundstückes sowie die Herausgabe von Schließvorrichtungen zum Öffnen eines funkgesteuerten Einfahrts- und Fußgängertores.
Der Vater der Beklagten zu 1. und Großvater des Beklagten zu 2., der Staatssekretär der DDR, A… Pl…, schloss mit dem Rat der Gemeinde P… am 01.01.1957 einen Mietvertrag über die Wohnräume auf dem Grundstück in P…, …, mit Grundstück und Wasseranlage. Der Mietvertrag beinhaltete keine konkreten Angaben zur Größe des überlassenen Grundstückes. A… Pl… verstarb am 03.03.1971. Seine Ehegattin, A… Pl…, trat in den Mietvertrag ein und nutzte das Objekt weiter. Ob es zwischenzeitlich auf Vermieterseite zu einem Wechsel des staatlichen Verwalters gekommen ist und nunmehr die Versorgungseinrichtung des Minis[…]