Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schlaganfall – Pflegepersonal muss nach Patienten schauen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Osnabrück
Az: 2 O 2278/08
Urteil vom 26.01.2011

Leitsatz:
Das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen/Kliniken muss sich um die zu betreuenden Patienten kümmern. Erleidet ein Patient einen Schaden, weil das Pflegepersonal nicht nach ihm schaut, haftet die Pflegeeinrichtung (Klinik) auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld.

1. Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

Tatbestand
Der Kläger macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche anlässlich eines stationären Aufenthalts im Hause der Beklagten vom 03.12.2007 – 17.12.2007 geltend.
Im September 2007 bekam der am ……1943 geborene Kläger wegen Herzrhythmusstörungen einen Herzschrittmacher implantiert, weswegen er eine Dauermedikation mit gerinnungshemmenden Präparaten (Marcumar) benötigte.
Am 19.11.2007 unterzog er sich einer Hüftoperation.
Der Kläger wurde am 03.12.2007 zur Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme im Hause der Beklagten aufgenommen. Er wurde in einem Einzelzimmer untergebracht und nahm die Mahlzeiten gemeinsam mit den Mitpatienten im Speisesaal der Klinik ein. Es wurden täglich mehrere Rehabilitationsanwendungen durchgeführt. Die Vorerkrankungen des Klägers und dessen benötigte Medikamente waren im Hause der Beklagten bekannt.
Am Wochenende vom 15. bis 16.12.2007 hielt sich der Kläger zu Hause bei seiner Ehefrau auf. Diese brachte ihn am Sonntag, den 16.12.2007, abends gegen 18:00 Uhr wieder zurück in die Klinik der Beklagten.
Am Morgen des 17.12.2007 erschien der Kläger weder zum Frühstück noch zum Mittag- oder Abendessen. Ebenfalls erschien der Kläger nicht zu den verabredeten Therapiemaßnahmen um 08:30 Uhr, 11:00 Uhr und 14:30 Uhr.
Etwa gegen 21:30 Uhr erhielt die Zentrale der Beklagten einen Anruf des Rettungsdienstes in .. Der Zentrale wurde mitgeteilt, dass es dem Kläger schlecht gehen solle. Daraufhin wurde das Zimmer des Klägers von dem diensthabenden Arzt aufgesucht. Dort stellte der diensthabende Arzt fest, dass der Kläger einen Schlaganfall erlitten hatte. Der Kläger w[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv