Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vertrauliche Emails – Weitergabe oder Veröffentlichung erlaubt?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Saarbrücken
Az: 4 O 287/11
Urteil vom 16.12.2011

Leitsatz (vom Verfasser):
Die unerlaubte Veröffentlichung einer für einen eingeschränkten überschaubaren Personenkreis bestimmten E-Mail stellt eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Absenders dar. Dem Absender stehen bei einer widerrechtlichen Veröffentlichung oder Weitergabe durch den Empfänger Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche gegenüber diesem zu  Der Wille des Absenders an der Geheimhaltung muss jedoch aus der E-Mail hervorgehen bzw. in der E-Mail erkennbar sein. Hierfür reicht z.B. nachfolgender Disclaimer aus: „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mails. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“.

1. Die einstweilige Verfügung vom 09.09.2011 wird aufrecht erhalten.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Tatbestand
Die Verfügungsklägerin begehrt die Aufrechterhaltung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen die Verfügungsbeklagte.
Die Verfügungsklägerin betreibt unter www… eine Auskunftei, die Vermietern Bonitätsauskünfte über Mieter anbietet. Die Verfügungsbeklagte betreibt unter www… eine Plattform, über die sich Verbraucher Auskünfte über die bei Auskunfteien gespeicherten Daten einholen können.
Nachdem die Verfügungsbeklagte eine Vielzahl von Auskunftsersuchen verschiedener Verbraucher per Fax an den Verfügungskläger gesendet hatte, teilte dieser der Verfügungsbeklagten ebenfalls per Fax unter anderem mit, dass deren Geschäftsmodell nicht zulässig sei und die übersandten Auskunftsersuchen darüber hinaus nicht bearbeitet werden könnten, da es an der gesetzlich vorgeschriebenen Unterschrift der einzelnen Antragsteller fehle. Der Inhalt dieses Schreibens wurde am 07.07.2011 von der Verfügungsbeklagten unter http://… veröffentlicht (Ast 1, Bl. 104 d.A.).
Daraufhin folgte ein E-Mailwechsel (Ast 2, Bl. 106 ff.) zwischen den Parteien. In der er[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv