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BGH
Az: I ZR 166/07
Urteil vom 12.11.2009

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 12. November 2009 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 5. Zivilsenat, vom 26. September 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Tatbestand
Der Kläger erstellt Fotografien von Speisen, die zusammen mit den entsprechenden Rezepten unter der gemeinsam von ihm und seiner Ehefrau betriebenen Internetadresse „www.m…………de“ kostenlos abgerufen werden können.
Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer die Beklagten zu 2 bis 4 sind, bietet unter der Internetadresse „www.c……de“ ebenfalls eine kostenfrei abrufbare Rezeptsammlung an. Diese Rezepte stammen zu einem erheblichen Teil von Privatpersonen, die nach Eingabe von Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse selbständig Rezepttexte und Bilder auf die Internetseite „www.c……de“ hochladen können. Nach den dafür gegebenen Hinweisen werden die Rezepte erst freigeschaltet, nachdem sie von der Redaktion der Beklagten zu 1 sorgfältig gesichtet und auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind; bei Bildern wird geprüft, ob sie Merkmale aufweisen, die auf eine professionelle Anfertigung schließen lassen. Nach Freischaltung erscheinen die Rezepte auf der Internetseite „www.c……de“ in der nachfolgend beispielhaft wiedergegebenen Weise:
In der Druckansicht werden die hochgeladenen Rezepte unter dem Emblem der Beklagten zu 1 (einer Kochmütze mit der Bezeichnung „C…..“ und ihrer Internetadresse) wie folgt dargestellt:
Die von den Nutzern hochgeladenen Texte und Bilder werden von der Beklagten zu 1 Dritten auch zur weiteren kommerziellen Verwertung angeboten.
In der Vergangenheit kam es mehrfach dazu, dass Dritte vom Kläger angefertigte Fotografien ohne dessen Wissen und Zustimmung auf der Internetseite der Beklagten zu 1 einstellten. Unstreitig war dies bei den vom Kläger stammenden Fotografien „Schinkenkrustenbraten“, „Amerikaner“ und „Sigara Börek mit Hack“ der Fall. Der Kläger sieht darin eine Verletzung seines Rechts an den Fotografien.
Nach Abmahnungen des Klägers vom 22. April sowie vom 12. und 30. September 2005 gaben die Beklagten am 24. Oktober 2005, am 22. F[…]


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