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Rechtsanwälte Kotz GbR

Emails (persönliche) Darstellung auf Homepage – Unterlassung

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Landgericht Köln
Az.: 28 O 157/08
Urteil vom 28.05.2008

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 31.03.2008 – Az.: 28 O 157/08 – wird bestätigt.
Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.

Tatbestand:
Die Parteien streiten über die Unterlassungsverpflichtung des Verfügungsbeklagten hinsichtlich der Darstellung von persönlichen E-Mails auf der Homepage www………..com.
Der Verfügungskläger ist Geschäftsführer der J GmbH. Gegenstand dieses Unternehmens ist u.a. die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen im Internet.
Der Verfügungsbeklagte betreibt im Internet einen sog. Blog unter der Domain www………..de. Inhalt dieser Seite sind verschiedene politische Äußerungen des Verfügungsbeklagten. Auf der Homepage ist der Verfügungsbeklagte als Verantwortlicher ausgewiesen. Auf das als Anlage Ast 6 vorgelegte Impressum wird Bezug genommen. Die Homepage des Verfügungsbeklagten wird dabei durch Werbeeinnahmen unterstützt. Diese werden abgerechnet, indem bei der Verlinkung von der Homepage des Verfügungsbeklagten eine bestimmte Identifikationsnummer mit übersandt wird, um die Zahlung dem Verfügungsbeklagten zuzuordnen. Diese Werbecodes macht der Verfügungsbeklagte öffentlich, um so zu erreichen, dass andere Domaininhaber diese kopieren und so bei Verlinkungen von deren Seite Zahlungen an den Verfügungsbeklagten fließen und seine Homepage hierdurch finanziell unterstützt wird. Teilweise führt der Verfügungsbeklagte in der Überschrift der Homepage www………..de auch folgendes aus: „……….com“. Auf den als Anlage Ast9 vorgelegten Screenshot der vorgenannten Seite wird Bezug genommen.
Jedenfalls bis zum 11.08.2007 hostet der Verfügungsbeklagte auf seinem Server Inhalte der Homepage www………..com. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Verfügungsbeklagte auch in zutreffender Weise im Impressum als für den Inhalt verantwortlich aufgeführt. Jedenfalls bis zum 11.08.2007 waren die vorgenannten Homepages auch inhaltlich teilweise gleich.
Nach dem 11.08.2007 befanden sich die Inhalte der beiden vorgenannten Domains nicht mehr (wie bis zum 11.08.2007) auf dem gleichen Server. Die Domain www………..com weist ein Impressum aus, aus dem jedoch kein Betreiber der Homepage erkennbar[…]


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