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Rechtsanwälte Kotz GbR

Inspektionen – mangelhafte Durchführung – Schadensersatzpflicht

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Oberlandesgericht Koblenz
Az: 5 U 906/07
Urteil vom 20.12.2007
Vorinstanz: Landgericht Koblenz, Az.: 10 O 231/06

In Sachen hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2007 für R e c h t erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Juni 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Koblenzwird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
G r ü n d e:
I. Die Klägerin beansprucht von der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 5.394, 26 € nebst Zinsen aus dem Gesichtspunkt mangelhafter Werkleistung.

Sie ist Eigentümerin eines Wohnmobils „Clou-Trend 670 P“ der Marke Daimler Benz, Baujahr 1992. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ließ sie in der Niederlassung der Beklagten in K… durchführen.

Nachdem im Sommer 2003 durch einen Unfall das Getriebe beschädigt wurde, nahm die Beklagte eine Getriebereparatur vor und erneuerte außerdem die Kupplung sowie die Mitnehmerscheibe. Im Juni 2005 befand sich das Fahrzeug der Klägerin wiederum in der Werkstatt der Beklagten, um es zur Hauptuntersuchung vorzubereiten. Unter anderem wurde die Bremsflüssigkeit ausgetauscht.

Bei dem Befahren der Passstraße „Col du Galibier“ in den französischen Alpen im Juli 2005 erlitt die hydraulische Kupplung einen Totalschaden.

Die Klägerin macht die Beklagte dafür verantwortlich. Diese habe das Fahrzeug nicht ausreichend gewartet.

Insbesondere habe sie es versäumt, die Flüssigkeit der hydraulischen Kupplung zu erneuern.

Sie beruft sich dazu auf das von ihr vorgelegte Gutachten des Sachverständigen B… vom 3. Januar 2006.

Das Landgericht hat nach Einholung eines Gutachtens durch den Sachverständigen P… und dessen Anhörung die Klage abgewiesen.

Es hat das von der Klägerin angefochtene Urteil damit begründet, diese habe nicht den Beweis erbracht, die Beklagte sei im Sommer 2005 beauftragt worden, eine Inspektion vorzunehmen. Das Gleiche gelte für Arbeiten im Jahr 2003, so dass es auf die Einrede der Verjähru[…]


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