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Rechtsanwälte Kotz GbR

HWS-Syndrom bei geringer Geschwindigkeit und Schmerzensgeld

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Amtsgericht Pforzheim
Az.: 5 C 611/97
Verkündet am 07.04.1998

Im Namen des Volkes

Urteil
Das Amtsgericht – Abteilung A 5 – Pforzheim hat aufgrund der mündlichen Verhandlung am 17.03.1998 für Recht erkannt
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin DM 1.030,00 nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem 12.12.1993 zu bezahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 40 %, die Klägerin zu 60 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Bezahlung eines Schmerzensgeldes wegen der Verletzungen, die sie anläßlich eines Verkehrsunfalls am 30.06.1997 erlitten haben will. Außerdem macht sie eine Auslagenpauschale in Höhe von DM 50,00 geltend.
Am 30.06.1997 mußte die Klägerin als Fahrerin des Pkws Marke Opel Astra, RA-HV 678 auf der Autobahn A 8 im Bereich der Auffahrt Pforzheim-West verkehrsbedingt anhalten. Kurze Zeit danach fuhr der Beklagte Ziffer 2 auf. Der Anstoß war so geringfügig, daß ein Schaden an den Fahrzeugen nicht eingetreten ist. Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Klägerin infolge des Anstoßes verletzt wurde.
Die Klägerin trägt vor: Bei dem Unfall habe sie ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule und eine Distorsion der Lendenwirbelsäule erlitten. Sie habe während 14 Tagen eine Schanz’sche Krawatte tragen müssen und habe auch danach noch Beschwerden gehabt. In Intervallen habe sie immer wieder unter Kopfschmerzen gelitten, was früher nicht der Fall gewesen sei. Auch heute sei sie noch nicht völlig beschwerdefrei. Im Hinblick auf ihre Verletzungen halte sie ein Schmerzensgeld in Höhe von DM 2.500,00 für angemessen.
Die Klägerin beantragt, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von DM 2.550,00 nebst 4 % Zinsen hieraus seit Rechtshängigkeit zu verurteilen.
Die Beklagten beantragen, Klageabweisung. Sie erwidern: Der Beklagte Ziffer 2 sei nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 5 Km/h gegen das Fahrzeug der Klägerin gestoßen. Sein Fahrzeug habe s[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/hws1.htm

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