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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugschaden durch Fahrzeugreparatur in Werkstatt

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 LG Hagen
Az.: 8 O 97/09
Urteil vom 04.12.2009

1.
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 8.246,37 EUR nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2009 zu zahlen.
2.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger 661,16 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 11. März 2009 zu zahlen
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 12%, die Beklagten zu 88%.
5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagten leisten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe.

Tatbestand
Die Parteien streiten um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall.
Am 04.11.2008 befuhr Frau C gegen 14.45 Uhr mit dem Fahrzeug des Klägers, einem Mercedes C 200 Kombi mit dem amtlichen Kennzeichen … , die “““ Straße in XXXX in Richtung … . Auf Höhe der Fußgängerzone hielt sie an der Kreuzung zur … an einer rot zeigenden Ampel. Als die Ampel auf grün schaltete fuhr die Beklagte zu 1) mit Ihrem Audi A4 Avant, amtliches Kennzeichen … hinten auf den Wagen des Klägers auf.
Am Unfallort stellten die Beteiligten an ihren Fahrzeugen nur unwesentliche Schäden fest. Auch dem Kläger fiel später zunächst nur ein kleiner Riß an dem Heck seines Fahrzeugs auf. Als er jedoch den Kofferraum öffnen wollte, bemerkte er, dass die Heckklappe seines Fahrzeugs kratzte. Am nächsten Tag fuhr der Kläger mit dem verunfallten Fahrzeug zu der Firma K2 GmbH in X, um die Schäden feststellen zu lassen. Der vom Kläger beauftragte Gutachter Dipl-Ing. C2 begutachtete das klägerische Fahrzeug im bereits demontierten Zustand in der Werkstatt der Firma K und stellte mehrere Schäden am Heck des Fahrzeugs fest, unter a[…]


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