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Rechtsanwälte Kotz GbR

Was tun bei Unfall – Allgemeine Hinweise

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Allgemein:
Die ersten Minuten nach einem Unfall sind häufig die wichtigsten. Die Unfallbeteiligten sind auf sich allein gestellt. Die Polizei kommt meistens erst viel später. Die beste polizeiliche Aufnahme nützt dann nichts mehr, wenn der Unfall nicht mehr nachvollziehbar ist und Zeugen nicht mehr erreichbar sind.
 

Daher sollten Sie im Fall der Fälle die folgenden Punkte beachten:

Sofort anhalten, Warnblinkanlage einschalten

Ruhe bewahren

Unfallstelle sichern (Warndreieck !), ggf. erste Hilfe leisten

Beweissicherung durch Fotos, Kreide, Ansprechen möglicher Zeugen (Anschriften notieren)

Unfallstelle räumen (Fahrbahnrand, Seitenstreifen)

ggf. Notarzt und auf jeden Fall die Polizei rufen
machen Sie am Unfallort keine Zugeständnisse, wenn die Unfallschuld nicht geklärt ist, dies kann sich (muß aber nicht) später negativ auswirken!

Tip: Falls Ihr Unfallgegner flüchtet, vermeiden Sie eine Verfolgungsjagd. Merken Sie das amtliche Kennzeichen, den Fahrzeugtyp und -farbe und suchen Sie sofort nach möglichen Zeugen. Schalten Sie sofort die Polizei ein!

 

Geltendmachung von Ansprüchen:
 
Haben Sie den Unfall verschuldet bzw. mitverschuldet, so sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich (innerhalb von 1 Woche) von dem Unfall in Kenntnis setzen. In der Regel genügt ein Anruf.

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, so verhandeln Sie niemals mit dem Unfallgegner direkt. Sie haben nach dem Gesetz einen Direktanspruch gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer. Ob der Schädiger dann seinen Schadenfreiheitsrabatt einbüßt, ist nicht Ihr Problem. Das muß er im Innenverhältnis mit seiner Versicherung klären.

Die weitere Schadensregulierung kann sehr kompliziert werden. Am besten holen Sie hierzu anwaltliche Hilfe.

 
Das sollten Sie immer im Fahrzeug haben:
 

Fotoapparat (Einwegapparat für ca. 25 DM im Fachhandel genügt)

Kreide

Formular des Europäischen Unfallberichtes (beim ADAC oder Ihrer Versicherung erhältlich)

 […]


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