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Rechtsanwälte Kotz GbR

BEschattung durch den Arbeitgeber: Schadensersatz wegen Detektivkosten

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Bundesarbeitsgericht
Az: 8 AZR 5/97  
Urteil vom 17. September 1998
 I. Arbeitsgericht Hannover Az: 5 Ca 119/91 Urteil vom 24. Februar 1993
II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen Az: 3 Sa 879/93 Urteil vom 15. Dezember 1995

Leitsatz:
Gesetz: BGB §§ 280, 286, 823 Abs. 2, § 249; ZPO §§ 286, 287; StGB 263
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 – 3 AZR 277/84 -BB 1987, 689).

Im Namen des Volkes!
Verkündet am
17. September 1998

Urteil
Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung am 17. September 1998 für Recht erkannt:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 1995 -3 Sa 879/93 – wird, soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 128,00 DM netto nebst 4 % Zinsen seit dem 20. März 1991 richtet, als unzulässig verworfen.
Im übrigen wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts, soweit es den Beklagten zur Zahlung verurteilt hat, auf die Revision des Beklagten aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!

Tatbestand:
Der Kläger fordert Zahlung restlichen Lohnes und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Gemeinschuldner hat hiergegen mit einem Schadensersatzanspruch wegen aufgewendeter Detektivkosten aufgerechnet und wegen des überschießenden- Betrages Widerklage erhoben.
Der Kläger war in der Zeit vom z. Oktober 1990 bis zum 31. Januar 1991 beim Inhaber der Spedition Leo S , Herrn Hans-Joachim Se , als Kraftfahrer zu einem Bruttomonatslohn von zuletzt 2.200,00 DM beschäftigt. Am 10. Oktober 1996 ist ü[…]


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