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Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Arbeitsgerichtsverfahren – Fristen:

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Alle Angaben ohne Gewähr !

Tatbestand
Reaktion
Fristdauer

Erlass eines Mahnbescheids
Widerspruch
1 Woche ab Zustellung

Erlass eines Vollstreckungsbescheids
Einspruch
1 Woche ab Zustellung

Erlass eines echten Versäumnisurteils
Einspruch
1 Woche ab Zustellung

Verwerfung des Einspruchs
Berufung
1 Woche ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Erlass eines Endurteils durch das Arbeitsgericht
I.                    Berufungseinlegung   Oder

 

 

II.                 Sprungrevision
1 Woche ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)   1 Monat ab Zustellung

Berufung wurde eingelegt
Berufungsbegründung
2 Monate ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)

Gegnerische Berufungsbegründung wird zugestellt
Berufungserwiderung
1 Monat ab Zustellung der Berufungsbegründung

[…]


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