Alle Angaben ohne Gewähr !
Tatbestand
Reaktion
Fristdauer
Erlass eines Mahnbescheids
Widerspruch
1 Woche ab Zustellung
Erlass eines Vollstreckungsbescheids
Einspruch
1 Woche ab Zustellung
Erlass eines echten Versäumnisurteils
Einspruch
1 Woche ab Zustellung
Verwerfung des Einspruchs
Berufung
1 Woche ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Erlass eines Endurteils durch das Arbeitsgericht
I. Berufungseinlegung Oder
II. Sprungrevision
1 Woche ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung) 1 Monat ab Zustellung
Berufung wurde eingelegt
Berufungsbegründung
2 Monate ab Zustellung (Fristbeginn spätestens 5 Monate ab Verkündung)
Gegnerische Berufungsbegründung wird zugestellt
Berufungserwiderung
1 Monat ab Zustellung der Berufungsbegründung
[…]