AG Offenbach, Az: 38 C 329/1, Urteil vom 17.12.2013
1) a) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,– Euro nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.02.2013 zu zahlen.
b) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2) Die Kosten des Rechtsstreites hat der Beklagte zu tragen.
3) a) Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
b) Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über einen Kauf bei der Auktionsplattform ebay.
Am 25.12.2012 stellte der Beklagte in ebay vier […]