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Ehrenamtliche Helfer die in Deutschland für eine gemeinnützige Organisation tätig sind und sodann für diese im Ausland gemeinnützig tätig sind (z.B. Transportfahrt ins Ausland und zurück) haben bei diesen Tätigkeiten den Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland (vgl. SG Speyer, Urteil vom 18.05.2004, Az.: S 1 U 341/03 – nunmehr rechtskräftig).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/ehrenamt-unfallversicherungsschutz-auch-im-ausland_125/