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Erhält ein Steuerpflichtiger von dem Vorsteher eines Finanzamtes ein Hausverbot erteilt, so muss er gegen dieses Hausverbot vor dem Verwaltungsgericht klagen und nicht vor dem Finanzgericht (FG Münster, Beschluss vom 30.08.2010, Az: 14 K 3004/10).[…]
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