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Zum 01.09.2009 wird die Straßenverkehrsordnung geändert. Auf Fahrradstrassen dürfen Kraftfahrzeuge und Fahrräder nicht schneller als 30 km/h fahren. Zudem müssen Fahrzeugführer die Geschwindigkeit noch weiter verringern, damit sie Fahrradfahrer nicht behindern oder gefährden.[…]