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Rechtsanwälte Kotz GbR

Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses – Wiedereinstellungsanspruch

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LAG Hamm, Az: 3 Sa 1243/15, Urteil vom 02.12.2015
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.06.2015 – 5 Ca 2556/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sowie einen Wiedereinstellungsanspruch der Klägerin.

Die 59-jährige Klägerin war bereits von 1975 – 1986 als Zivilangestellte für die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland in E tätig. Ab dem 15. März 1993 wurde sie erneut in der Dienststelle in E beschäftigt. Auf Grundlage eines zwischen der Klägerin und der DTE I Ranges & Training Area abgeschlossenen Arbeitsvertrages vom 24. Juni 2010 (Bl. 15 ff. d. A.). wurde sie ab dem 01 Juli 2010 als Geräte- und Unterkunftsverwalterin in der Dienststelle in I beschäftigt. Die Beschäftigungsbedingungen richteten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) in der jeweils gültigen Fassung. Die Klägerin wurde eingruppiert in die Tarifgruppe C 6/E.

In der Dienststelle in I wurden zuletzt 23 zivile Arbeitskräfte beschäftigt. Dort besteht eine Betriebsvertretung. Die Dienststelle wurde durch die Personalverwaltung der Dienststelle E betreut.

Mit Schreiben vom 19. August 2014 (Bl. 45, 46 d. A.) informierte die oberste Dienstbehörde der britischen Stationierungsstreitkräfte in Deutschland die Hauptbetriebsvertretung über die beabsichtigte Schließung der Dienststelle in I bis zum 31.03.2015 und die Beendigung der Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten zivilen Arbeitskräfte zum 31. Oktober 2015. Mit diesem Schreiben sollte das Mitwirkungsverfahren der Hauptbetriebsvertretung eingeleitet werden. Mit Schreiben vom selben Tag (Bl. 108 ff. d. A.) wurde zugleich gegenüber der Hauptbetriebsvertretung das Mitwirkungsverfahren wegen der beabsichtigten Schließung der Dienststelle H zum 31. Dezember 2016 eingeleitet. Die örtliche Betriebsvertretung in I wurde ebenfalls am 19. August 2014 durch den Dienststellenleiter über die beabsichtigte Schließung der Dienststelle zum 31. März 2015 in Kenntnis gesetzt.

Am 20. August 2014 wurde durch das M[…]


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