Die Folgen einer Fahrerflucht
Als Fahrerflucht wird der Umstand beschrieben, dass sich ein Unfallverursacher vom Unfallort unerlaubt entfernt, ohne dass seine Personalien festgestellt werden können. Der Gesetzgeber bezeichnet die Fahrerflucht in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) als das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Hierbei handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat, die empfindliche Konsequenzen für den Flüchtigen nach sich ziehen kann. Je nach Schwere der Tat muss der Beschuldigte mit einer Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Darüber hinaus wird der Beschuldigte mit Punkten in Flensburg und einem mehrmonatigen Fahrverbot bestraft. All dies spielt für den Geschädigten eine eher untergeordnete Rolle. Er muss im Falle einer Fahrerflucht vielmehr wissen, wie er am besten mit dieser Situation umgehen sollte.
Die Sicherung von Beweisen
Was passiert bei einer Fahrerflucht? Und was kann oder sollte man als Geschädigter tun wenn man Opfer geworden ist?
Zunächst sollte der Geschädigte wie bei jedem anderen Unfall die Unfallstelle mit Warndreiecken etc. absichern. Auch bei kleineren Bagatellschäden sollte im Rahmen einer Fahrerflucht immer die Polizei verständigt werden, da es ansonsten Schwierigkeiten mit der Kaskoversicherung geben kann. Zudem ist es nicht auszuschließen, dass es zu schweren Schäden gekommen ist, die nicht ohne Weiteres erkannt werden können. Um sämtliche Schäden ausfindig zu machen muss darauf geachtet werden, dass die Beamten vor Ort alle erkennbaren Spuren des Unfalls am geschädigten Fahrzeug feststellen und aufnehmen. Im besten Fall können noch Lachspuren oder Ähnliches des Unfallverursachers sichergestellt werden. Schon vor dem Eintreffen der Polizei sollte der Geschädigte versuchen, alle bekannten Daten des Verursachers zu sammeln und zu notieren. Weiterhin sollte aus Gründen der Beweissicherung versucht werden, mögliche Zeugen ausfindig zu machen. Ebenso könne[…]