LG Frankenthal – Az.:7 O 385/15 – Urteil vom 05.12.2017
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.711,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 18.08.2015 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des am 16.03.2005 geborenen Holsteiner Fuchswallachs „Cognac“, abstammend von „Contact Me“ aus einer Mutter von „Exkurs“, Lebensnummer DE4210002… nebst dem Equidenpass und der Eigentumsurkunde.
2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 näher bezeichneten Pferdes in Verzug befindet.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle über den im Klageantrag zu 1 enthaltenen Betrag von 4.711,18 € hinaus weiter entstehenden notwendigen Aufwendungen für Unterstellung, Fütterung und Pflege, Bewegen, tierärztliche Untersuchung und Behandlung sowie Inanspruchnahme eines Hufschmieds für das im Klageantrag zu 1 beschriebene Pferd zu ersetzen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.09.2015 zu bezahlen.
5. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
6. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages.
Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 14.12.2014 von der Beklagten den damals 9-jährigen Fuchswallach „Cognac“ (Lebensnummer: DE4210002…) zum Preis von 15.000,00 € (Anlage K 2, Bl. 9 d. A.), nachdem eine im Auftrag des Klägers durchgeführte Ankaufsuntersuchung erfolgt war. Die Beklagte hatte das Pferd zuvor auf der Internetseite „ehorses.de“ als Springpferd zum Kauf angeboten.
Das Pferd war im Jahr 2014 noch erfolgreich bei Springreitwettbewerben geritten.
(Symbolfoto: Christin Noelle/Shutterstock.com)Bezüglich der gesundheitlichen Beschaffenheit des Wallachs befindet sich im Vertrag unter § 3 Nr. 1 folgende Regelung (Anlage K 2, Bl. 9 d. A.):
„Verei[…]