Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Zuteilung einer Hausnummer für Grundstück im Außenbereich

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

VG Würzburg – Az.: W 4 K 17.815 – Urteil vom 30.01.2018

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Zuteilung einer Hausnummer durch den Beklagten.

1.

Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. …/4 der Gemarkung Höchberg. Es handelt sich hierbei um ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück im Außenbereich des Gemeindegebiets des Beklagten. Eine Baugenehmigung für das Gebäude liegt nicht vor. Die Zufahrt zu dem Grundstück erfolgt über einen befahrbaren Weg in Verlängerung des …wegs. Das Grundstück verfügt über einen Stromanschluss über eine Freileitung, eine Abwassergrube sowie einen Wasseranschluss. Der Antrag des Klägers, das Grundstück Fl.Nr. …/4 an die gemeindliche Entwässerungsanlage anzuschließen, wurde mit Bescheid des Beklagten vom 18. August 2017 abgelehnt.

Mit Bescheid vom 10. Juli 2017 lehnte der Beklagte den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Hausnummer für das Grundstück Fl.Nr. …/4 der Gemarkung Höchberg ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nach § 1 der Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Höchberg in der Regel jedes Gebäudegrundstück eine Hausnummer erhalte. Bei dem Grundstück handele es sich aber um ein Außenbereichsgrundstück, auf dem eine Wohnbebauung und -nutzung nicht zulässig sei. Der Aufenthalt auf einem Wochenendgrundstück bedinge nicht die Zuteilung einer Hausnummer. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr würden Garten- und Ackergrundstücke über die Flurbezeichnung (Flurnummer und Lagebezeichnung) zugeordnet.

2.

Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger mit Schreiben vom 30. Juli 2017, eingegangen bei Gericht am 3. August 2017, „Widerspruch“.

(Symbolfoto: Adrian Abacioaei/Shutterstock.com)

Er sei der Auffassung, dass die Bestandsimmobilie auf dem Grundstück Fl.Nr. …/4 der Gemarkung Höchberg kein Wochenendhaus sei. Die wohnwirtschaftliche Nutzung der langjährig bewohnten Immobilie werd[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv