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Unfallversicherung – gefahrtarifliche Veranlagung eines Unternehmens

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Landessozialgericht Hamburg – Az.: L 2 U 22/20 – Urteil vom 07.07.2021

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

4. Der Streitwert wird auf 772.166,06 € festgesetzt.
Tatbestand
Streitig ist die gefahrtarifliche Veranlagung des Unternehmens der Klägerin bei der Beklagten.

Das Unternehmen der Klägerin ist seit dem 10. Januar 1953 mit dem Vertrieb von Baubedarfsartikeln, insbesondere V.-Dachflächenfenstern, bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin versichert.

Im Veranlagungsfragebogen aus Juni 2012 gab die Klägerin an, dass ihr Unternehmen zu 100% dem Gewerbezweig „Baustoffe, Bauelemente, Fliesen, Dämm-, Isoliermaterial“ angehöre. Außer dem angegebenen Handelsgewerbezweig unterhalte sie einen Service für verkaufte Ware. Es erfolge kein Umgang mit der Handelsware. Für den Warentransport würden 57 Kundendienstfahrzeuge eingesetzt.

Mit Bescheid vom 23. November 2012 veranlagte die Beklagte die Klägerin ab dem 1. Januar 2013 zu der Gefahrtarifstelle 6, die sich unter anderem auf den Handel mit Baustoffen und Bauelementen bezog, mit der Gefahrklasse 2,92. Der Bescheid wurde bestandskräftig.

Mit Beitragsbescheid vom 22. April 2016 forderte die Beklagte von der Klägerin für das Beitragsjahr 2015 einen Gesamtbeitrag i.H.v. 283.321,12 €. Den hiergegen von der Klägerin am 26. April 2016 eingelegten Widerspruch wertete die Beklagte als Antrag auf Überprüfung des Veranlagungsbescheides vom 23. November 2012. Mit Schreiben vom 25. Juli 2016 beantragte die Klägerin nochmals explizit die Änderung der Veranlagung von der Gefahrtarifstelle 6 in die Gefahrtarifstelle 14 (Unternehmen ohne Warenumgang) mit der Gefahrklasse 0,54 rückwirkend ab dem 1. Januar 2013. Die Produktpalette des Unternehmens umfasse neben dem Hauptprodukt Dachfenster und Dachfensterlösungen für geneigte und flache Dächer unter anderem auch Sonnenschutzprodukte, Rollläden sowie Zubehörprodukte für den Fenstereinbau. Neben ihrer allgemeinen Vertriebstätigkeit nehme sie nachgelagerte Servicedienstleistungen gegenüber ihren Kunden, insbesondere im Rahmen der von ihr gewährten Garantie, wahr. Sie beschäftige insgesamt 577 Mitarbeiter, wovon 118 Mitarbeiter im Vertriebsaußendienst, 149 Mitarbeiter im technischen Servicebereich und 310 Mitarbeiter als Büroangestellte tätig seien. Sie beschäftige keine Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Führung eines Warenlagers sowie mit Transport- und Liefertätigkeiten. Die ver[…]


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