Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzungen für Gewährung einer Erwerbsminderungsrente

Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de

Bayerisches Landessozialgericht – Az.: L 19 R 815/15 – Urteil vom 04.07.2018

I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21.09.2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23.10.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.02.2014 abgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger aufgrund seines Antrags vom 11.04.2012 gegen die Beklagte einen Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente hat.

Der 1956 geborene Kläger ist türkischer Staatsangehöriger und am 09.03.1996 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen. Er hat keine Berufsausbildung absolviert und war in verschiedenen Helfertätigkeiten bis 10.09.2009 mit Unterbrechungen versicherungspflichtig beschäftigt.

Am 11.04.2012 beantragte der Kläger zunächst formlos bei der Beklagten die Gewährung von Erwerbsminderungsrente. Im Formblattantrag vom 15.05.2012 gab er an, seit 11.09.2009 keine Beiträge mehr entrichtet zu haben, weil er „vom Arbeitsamt wegen zu großem Stress abgemeldet worden“ sei. Er halte sich wegen „psychischer Überbelastung“ seit August 2009 für erwerbsgemindert. Er könne „nichts an Stress vertragen“.

Die Beklagte holte ein sozialmedizinisches Gutachten von Dr. M. ein, der am 03.08.2012 zu dem Ergebnis gelangte, dass der Kläger die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Gas- und Wasserinstallateur-Helfer nur noch unter 3 Stunden, Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes aber noch mindestens 6 Stunden täglich unter Beachtung qualitativer Leistungseinschränkungen verrichten könne. Der Kläger habe als Hauptproblem psychische Probleme angegeben, sei aber bisher noch nicht bei einem Psychiater gewesen, lediglich zur neurologischen Untersuchung bei Dr. L. in B-Stadt. Dieser habe zuletzt am 23.07.2012 neurologische Ausfälle ausschließen können. Er beschreibe ein Sulcus-ulnaris-Syndrom beidseits neben einer Anpassungsstörung bei Problemen mit Arbeitslosigkeit und Partnerschaftsproblemen. Die deutsche Ehefrau stelle ihren Ehemann als schwer depressiv dar. Das Problem bei der Anamnese sei, dass der Versicherte unzureichend Deutsch könne und die Ehefrau kein Türkisch. Konkrete Fragen an den Versicherten könnten nicht gestellt werden. Zum Ausschluss einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung sollte der Kläger mit einem Dolmetscher durch den Psychiater Dr. N. begutachtet werden.

Die Beklagte holte ein psychiatrisches Gutachten von Dr. N. ein,[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv