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Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankheitsbedingte Kündigung – negative Gesundheitsprognose / betriebliche Interessen

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Landesarbeitsgericht Hamburg – Az.: 2 Sa 9/19 – Urteil vom 02.10.2019

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Januar 2019 – 4 Ca 144/18 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aus personenbedingten (krankheitsbedingten) Gründen und um Weiterbeschäftigung.

Die Klägerin ist am … geboren, ledig und kinderlos. Bei ihr ist ein GdB von 30 anerkannt. Gemäß Bescheid der Bundesagentur für Arbeit (BfA) vom … (Bl. 3 d. A.) ist sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.

Die Beklagte ist ein international tätiges Unternehmen. Sie beschäftigt weit mehr als 10 Arbeitnehmer. In dem Betrieb, in dem die Klägerin arbeitet, ist ein Betriebsrat gebildet. Die Klägerin ist seit dem … bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt als Administrator. Sie war im Wesentlichen mit der Überprüfung von F. befasst. Die Klägerin erhielt ein monatliches Grundgehalt in Höhe von 5.273,19 Euro brutto, zudem hatte sie Anspruch auf Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonuszahlungen.

Die Klägerin war im Jahr … an insgesamt 52 Arbeitstagen, … an insgesamt 33 Arbeitstagen, … an insgesamt 47 Arbeitstagen arbeitsunfähig erkrankt. Sie war durchgehend arbeitsunfähig vom … bis einschließlich … (= circa 2 ¼ Jahre). Hinsichtlich der Einzelheiten der Krankheitszeiträume in den Jahren … wird auf die Aufstellungen (Bl. 29 – 33 d. A.) Bezug genommen. Im Jahr … war die Klägerin an insgesamt 112 Arbeitstagen erkrankt. Diese Erkrankung dauerte bis zum … an (und darüber hinaus jedenfalls bis …). Die Krankheitszeiten beruhten auf einem L., an dem die Klägerin leidet, ferner auf p. Störungen und einer A. sowie weiteren Ursachen. Die Beklagte leistete in den Jahren …, … und … insgesamt Entgeltfortzahlung in Höhe von 20.120,00 Euro brutto. In den Jahren … und … fiel aufgrund der Langzeiterkrankung keine Entgeltfortzahlung an. … leistete die Beklagte Entgeltfortzahlung in Höhe von 10.900,00 Euro brutto. Im Jahr … zahlte die Beklagte an die Klägerin bis zum … keine Entgeltfortzahlung.

Die Beklagte zahlte an die Klägerin für … eine Aufstockung des Krankengeldes in Höhe von insgesamt 3.302,00 Euro brutto auf Grundlage einer bei der Beklagten geltenden Betriebsvereinbarung. Sie erbrachte … zudem Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni in Höhe von insgesamt 9.360,00 Euro brutto. Im[…]


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