Ein Bürger sieht sich mit dem Verlust seiner Fahrerlaubnis konfrontiert und zieht vor Gericht, um sein Recht auf Mobilität zu verteidigen. Doch kann das Gericht die Entscheidung der Behörde vorläufig außer Kraft setzen und ihm seinen Führerschein zurückgeben? Ein Kampf um Freiheit und Lebensqualität entbrennt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 L 176/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Frankfurt (Oder) Datum: 19.10.2023 Aktenzeichen: 6 L 176/23 Verfahrensart: Verwaltungsgerichtsverfahren im Eilverfahren Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Reicht einen Antrag ein, um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Ordnungsverfügung sowie die Herausgabe seines Führerscheins zu erreichen. Verwaltungsbehörde: Erlässt die Ordnungsverfügung, die den Entzug der Fahrerlaubnis, die Feststellung ihrer Ungültigkeit und die Aufforderung zur Ablieferung des Führerscheins anordnet; beruft sich auf das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsteller wandte sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer behördlichen Ordnungsverfügung, die den Entzug der Fahrerlaubnis und die Herausgabe seines Führerscheins beinhaltet. Er beantragte, dass sein Widerspruch die Aufschiebende Wirkung wiedererlangt. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung – trotz eventuell noch offener Erfolgsaussichten des Widerspruchs – das Interesse des Antragstellers an einer aufschiebenden Wirkung überwiegt. Was wurde entschieden? Entscheidung: De
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG München – Az.: 23 U 434/11 – Urteil vom 26.05.2011 I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 22.11.2010 aufgehoben. II. Die Beklagte wird verurteilt, das Wohnmobil der Marke Euramobil 660 HB mit der Fahrzeugidentifikations-Nr.: …52 nebst Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein an den Kläger […]