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Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen – Das muss man beachten

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Kündigung vor Arbeitsantritt – Manchmal kommt es anders als man es geplant hat
Sie haben den perfekten Job gefunden und sich auf die neue Stelle gefreut. Doch dann stellen Sie fest, dass das Unternehmen nicht das Richtige für Sie ist oder Sie ein besseres Angebot haben. Wie können Sie jetzt am besten vorgehen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie kurz vor Arbeitsantritt die Stelle doch nicht antreten möchten. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, damit Sie die Situation meistern können.

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Kann man von einem Arbeitsvertrag vor Antritt zurücktreten?
Arbeitsvertrag unterschrieben – und dann anders überlegt? Kann ich meinen Arbeitsvertrag vor dem ersten Tag kündigen? (Symbolfoto: OtmarW/Shutterstock.com)

Auf dem Arbeitsmarkt ist heutzutage eine gewisse Form der Flexibilität zwingend erforderlich, um eine Arbeitsstelle erhalten zu können. Zwar wird gerade in Deutschland der Fachkräftemangel medienwirksam thematisiert, allerdings ist ein gewisses Bemühen der Bewerber um eine Arbeitsanstellung immer noch notwendig. Es ist dabei nicht ratsam, die ganzen Hoffnungen nur auf eine einzige Bewerbung zu stützen. Nicht selten ist es so, dass das erste Angebot, welches sich bietet, auch angenommen werden muss.

Ärgerlich ist es jedoch, wenn direkt nach der Unterschrift des Arbeitsvertrages bei einem Arbeitgeber der vermeintliche Wunscharbeitgeber die positive Rückmeldung gibt und die berufliche Anstellung anbietet. In derartigen Situationen stellt sich der Bewerber natürlich die Frage, ob eine Kündigung des Arbeitsvertrages auch vor dem Beginn der Arbeitstätigkeit überhaupt möglich ist und ob ein derartiges Verhalten rechtliche Konsequenzen oder gar Vertragsstrafen nach sich zieht.
Was sagt der Gesetzgeber?
Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, dass durch die Unterschrift der beiden Vertragsparteien auf dem Arbeitsvertrag ein rechtlich gültiges Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber begründet wird. Beide Vertragsparteien haben sich auf einen Arbeitsvertrag einigen können und den entsprechenden Vertrag auch unterschrieben. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass eine Kündigung vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses unmöglich ist. Hierfür müssen jedoch ge[…]


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