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Beratungspflichtverletzung bei Empfehlung einer neuen Gebäudeversicherung

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Versicherungsvertrieb haftbar für fehlerhafte Beratung zu Gebäudeversicherung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung der Klägerin stattgegeben und die Beklagte verurteilt, Schadensersatz für fehlerhafte Beratung bei der Vertragsanbahnung einer Gebäudeversicherung zu leisten, da bereits eine Abdeckung durch eine bestehende Versicherung gegeben war. Das Urteil hebt hervor, dass der Versicherungsvertreter seine Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat, was zu unnötigen Versicherungskosten für die Klägerin führte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 146/12 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht hat festgestellt, dass die Klägerin aufgrund mangelhafter Beratung durch den Versicherungsvertreter eine unnötige Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, obwohl bereits Versicherungsschutz durch eine bestehende Police bestand.
Die Beklagte ist zum Schadenersatz verpflichtet, weil ihr Vertreter die Klägerin nicht korrekt über die vorhandene Versicherungsdeckung informierte und stattdessen zum Abschluss einer zusätzlichen, überflüssigen Versicherung riet.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Beratungspflicht von Versicherungsvertretern und die Rechtsfolgen bei deren Nichtbeachtung.
Trotz der Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil hat das Oberlandesgericht die Argumente der Klägerin bestätigt und ihre Ansprüche auf Schadenersatz anerkannt.
Die Klägerin hatte ursprünglich unwissentlich doppelte Prämien für die Gebäudeversicherung gezahlt, was durch das Urteil rückgängig gemacht wurde.
Die Widerklage der Beklagten auf Zahlung der Versicherungsprämie für das Jahr 2011 wurde abgewiesen, was die Beendigung des Versicherungsverhältnisses bestätigt.
Das Urteil betont, dass eine unzureichende Beratungsdokumentation zu einer Beweislastumkehr führen kann, was im vorliegenden Fall der Klägerin zugutekam.
Die Revision wurde nicht zugelassen, wodurch das Urteil rechtskräftig bleibt.

(Symbolfoto: SaiArLawKa2 /Shutterstock.com)
Versicherungsvertri[…]


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