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Gebrauchtwagenkauf -Offenlegung von Vorschäden – Erforderlichkeit Nacherfüllungsverlangen

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Gerichtsentscheidung: Offenlegung von Gebrauchtwagenschäden im Fokus
Im Kern handelt es sich bei dem Fall um die Klage einer Käuferin gegen die Verkäuferin eines Gebrauchtwagens wegen behaupteter nicht offenlegter Vorschäden und weiterer Mängel, die allerdings abgewiesen wurde, da das Gericht nicht von verschwiegenen Vorschäden überzeugt war und auch die geltend gemachten Mängel nicht als solche anerkannte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 563 C 10074/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage einer Käuferin gegen die Verkäuferin eines VW Golf auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen behaupteter Vorschäden und Mängel wurde abgewiesen.
Das Gericht war nicht überzeugt, dass die im Kaufvertrag erwähnten Vorschäden verschwiegen wurden, und erkannte auch die geltend gemachten Zustände des Fahrzeugs nicht als Mängel an.
Die Klägerin konnte nicht beweisen, dass die behaupteten Vorschäden nur den Kühlergrill betrafen; beide Parteien machten glaubwürdige, aber widersprüchliche Angaben.
Die Klägerin hatte die Beweislast, konnte jedoch den Beweis für die behaupteten ausschließlichen Vorschäden und Mängel nicht erbringen.
Es fehlte an der erforderlichen Aufforderung zur Nacherfüllung bezüglich der behaupteten Mängel, insbesondere der defekten Klimaanlage.
Ein Rücktrittsgrund aufgrund des Zustands des Fahrzeugs wurde ebenfalls verneint, da ein neuer Stoßdämpfer und Austauschteile nicht als Mängel angesehen wurden.
Die Entscheidung des Gerichts begründete sich auch darauf, dass die Zustände am Fahrzeug bei genauer Betrachtung erkennbar waren und somit keine versteckten Vorschäden vorlagen.
Mangels eines Hauptanspruchs wurden auch die Nebenforderungen der Klägerin abgelehnt, und die Kosten des Rechtsstreits wurden ihr auferlegt.


Vorschäden und Mängel beim Gebrauchtwagenkauf
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es für Käufer essenziell, über mögliche Vorschäden und Mängel informiert zu sein. Der Verkäufer ist verpflichtet, bestehende Schäden und Defekte offenzulegen. Andernfalls können rechtliche Ansprüche wie Rückgabe des Fahrzeugs oder Minderung des Kaufpreises geltend gemacht werden.

Eine häufige Herausforderung stellt die Beweislast dar, wenn Käufer behaupten, n[…]


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