Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Scheidung ohne Zustimmung des Ehegatten

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Eine Ehescheidung ist in der heutigen Zeit keine Besonderheit oder Seltenheit mehr. Sollten sich beide Ehepartner dahingehend einig sein, dass eine Scheidung der einzige Weg ist, gibt es in der gängigen Praxis auch keine Probleme. Etwas anders kann sich der Sachverhalt darstellen, wenn die Scheidung ohne Zustimmung des Ehegatten erfolgen soll. Dieser Umstand kann den Sachverhalt verkomplizieren und mitunter auch langwierige rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen. Fakt ist jedoch, dass die Scheidung auch ohne die Zustimmung des Ehegatten vollzogen werden kann. Hierfür müssen jedoch bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt sein. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Informationen zu dieser Thematik zu erfahren.

[toc]

(Eine Scheidung ohne Zustimmung des Ehegatten ist in Deutschland möglich, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft, die Härtefälle berücksichtigen. Symbolfoto: AndreyPopov /Canva)


✔ Das Wichtigste in Kürze

Eine Scheidung in Deutschland ist auch ohne Zustimmung des Ehepartners möglich, erfordert aber die Erfüllung bestimmter rechtlicher Kriterien, wie z.B. ein Trennungsjahr oder das Vorliegen einer unzumutbaren Härte.

Scheidungsgrundsätze: Eine Scheidung kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Ehe gescheitert ist und die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.
Trennung: Die Trennung bedeutet die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, d.h. die Ehepartner leben getrennt von Tisch und Bett und signalisieren den Willen zur Auflösung der Ehe.
Scheidungsverfahren: Das Scheidungsverfahren wird durch einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Familiengericht eingeleitet. Ein Rechtsanwalt ist zwingend erforderlich („Anwaltszwang“). Das Gericht prüft die Voraussetzungen und führt eine mündliche Verhandlung durch.
Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht: Im Scheidungsverfahren werden auch die Vermögensauseinandersetzung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt.
Härtefallklausel: In besonderen Fällen kann eine Scheidung ohne Trennungsjahr un[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv