Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Anrechnung Corona-Soforthilfe auf Überbrückungshilfe I

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Corona-Soforthilfe auf Überbrückungshilfe I: Gerichtliche Bestätigung der Anrechnung
Die Klägerin forderte die Gewährung von Überbrückungshilfe I ohne die Anrechnung der bereits erhaltenen Corona-Soforthilfe für Juni 2020, doch das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage ab, indem es feststellte, dass keine Rechtsverletzung vorliegt, da die Anrechnung zur Vermeidung einer Überkompensation gerechtfertigt war.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 A 250/20 MD >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage einer Klägerin ab, die die Anrechnung der ihr gewährten Corona-Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe I beanstandete.
Die Klägerin hatte zuvor Corona-Soforthilfen für April bis Juni 2020 erhalten und beantragte anschließend Überbrückungshilfen, wobei die bereits erhaltene Soforthilfe für Juni angerechnet wurde.
Die Klägerin argumentierte, dass eine Überschneidung der Fördermonate aufgrund verspäteter Bereitstellung des Online-Antragssystems entstand, was jedoch vom Gericht als nicht gerechtfertigt angesehen wurde.
Das Gericht befand, dass die teilweise Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe rechtens ist, um Überkompensation zu vermeiden.
Die Entscheidung basiert auf der Gleichbehandlung aller Antragsteller gemäß der Verwaltungspraxis und der entsprechenden Richtlinien.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der korrekten Antragstellung und der Berücksichtigung bereits erhaltener Hilfen bei der Beantragung weiterer Unterstützungsleistungen.
Es wird betont, dass die Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe der Vermeidung von Überkompensation dient und somit im Einklang mit den Förderrichtlinien steht.
Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine höhere Überbrückungshilfe ohne Anrechnung der Soforthilfe für Juni 2020, da die Anrechnung rechtmäßig war.


Corona-Hilfen für Selbstständige und Unternehmen
Die Corona-Pandemie stellte Selbstständige und Unternehmen vor enorme finanzielle Herausforderungen. Zahlreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen und Überbrückungshilfen sollten den wirtschaftlichen Schaden abfedern. Jedoch führte die Vielzahl an Hilfsangeboten mitunter zu


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv