LG Ansbach – Az.: 3 O 743/22 – Beschluss vom 25.08.2022
1. Das Landgericht Ansbach erklärt sich für sachlich unzuständig.
2. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der Kläger an das Amtsgericht Weißenburg i. Bay. verwiesen.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 281 Abs. 1 ZPO. Das angegangene Gericht ist sachlich unzuständig. Auf den Hilfs-Antrag der Kläger hat sich das angegangene Gericht für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das sachlich zuständige Gericht zu verweisen. Von Beklagtenseite wurde gleichfalls ein Verweisungsantrag gestellt:
Ein Streitwert in der Zuständigkeit des Landgerichts liegt nicht vor. Die Klagepartei trägt selbst vor, dass das Geh- und Fahrtrecht zum Betreten oder Befahren des Grundstücks Fl.-Nr. … weder vom Beklagten noch von seinen Rechtsvorgängern jemals ausgeübt wurde. Das Nachbargrundstück sei zudem nicht bebaut und eine Ausübung wäre wegen einer Hecke überhaupt nicht möglich. Insoweit kann ein höherer Streitwert nicht gesehen werden. Dies entspricht der regelmäßigen Festsetzung beim Landgericht Ansbach.
Die Entscheidung BGH, Beschluss vom 21. Januar 2022 – V ZR 233/20 befasst sich mit einem Nießbrauch. Die Entscheidung OLG München, Urteil vom 18. Dezember 2019 – 7 U 898/19 betrifft eine Grunddienstbarkeit gerade für den Betrieb und nicht gegen einen Betrieb.
✔ Häufig gestellte Fragen – FAQ
Was ist ein Geh- und Fahrtrecht und wozu dient es?
Ein Geh- und Fahrtrecht ermöglicht es einer Person oder Gruppe, einen Teil eines Grundstücks zu betreten oder zu befahren, das ihnen nicht gehört. Diese Rechte sind besonders wichtig, wenn keine öffentliche Zugangsmöglichkeit zu einem Grundstück besteht. Die Klärung solcher Rechte hilft dabei, Konflikte zwischen Grundstückseigentümern zu vermeiden oder zu lösen.
Wie wird ein Geh- und Fahrtrecht rechtlich etabliert?
Geh- und Fahrtrechte werden in der Regel durch Verträge, notarielle Urkunden oder im Rahmen der Grundstücksplanung festgelegt. Sie können auch durch Gewohnheitsrecht entstehen, wenn der Gebrauch über einen langen Zeitraum hinweg ununterbrochen, offen und mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers erfolgt.
Kann ein Geh- und Fahrtrecht verfallen, wenn es nicht genutzt wird?
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Bedingungen, unter denen servitutische Rechte, zu denen auch Geh- und Fahrtrechte gehören, verfallen können. Ein Nichtgebrauch allein füh[…]