Parkplatz-Unfall: Fahrverhalten entscheidend bei erhöhter Sorgfaltspflicht
Ein Verkehrsunfall auf einem öffentlichen Parkplatz führt zu einem Rechtsstreit, bei dem das AG Duisburg-Hamborn über gegenseitige Ansprüche entscheidet und letztlich die Klage des Unfallverursachers abweist, da dieser trotz Vorfahrt wegen zu hoher Geschwindigkeit und Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten zu 75 % für den Unfall verantwortlich ist.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger, ein Fahrzeugführer auf einem öffentlichen Parkplatz, verliert seinen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz, da er trotz Vorfahrt aufgrund seiner erhöhten Geschwindigkeit und mangelnder Vorsicht maßgeblich zum Unfall beigetragen hat.
Das Gericht legt fest, dass auf Parkplätzen, wo auf die StVO verwiesen wird, bei Fehlen spezieller Regelungen „rechts vor links“ gilt, wobei Vorfahrtsberechtigte besonders vorsichtig agieren müssen.
Die Haftung wird nach einer Abwägung der Verursachungsbeiträge zu 75 % dem Kläger und zu 25 % dem Beklagten zugesprochen.
Die vom Kläger geforderte Zahlung wird aufgrund der bereits erfolgten Teilzahlung der Beklagten und der festgestellten Haftungsquote abgewiesen.
Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen stützen die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Unfallverursachung und Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge.
Die Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits und die vorläufige Vollstreckbarkeit basiert auf den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Verkehrsregeln auf Parkplätzen
Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass auch auf Parkplätzen die Straßenverkehrsordnung gilt. Mangelnde Aufmerksamkeit oder Unachtsamkeit können hier schnell zu Unfällen führen. Besonders in Bereichen ohne Beschilderung gelten die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“. Der Vorfahrtsberechtigte muss dennoch stets vorsichtig und angepasst an die Situation fahren.
Werden diese Sorgfaltspflichten missachtet, droht im Schadensfall ein[…]