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Verkehrsstrafrecht: Unterschiede zur Ordnungswidrigkeit und deren Konsequenzen.

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Wer sich im öffentlichen Straßenverkehr als Verkehrsteilnehmer bewegt, der muss eine wahre Vielzahl von Regelungen beachten. Neben den allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist insbesondere das Verkehrsstrafrecht besonderer Relevanz, da dieses Gesetz ernsthaftere Konsequenzen für einen Verstoß gegen die StVO vorsieht. Die genaue Abgrenzung zwischen der Ordnungswidrigkeit und der Verkehrsstraftat ist besonders wichtig. Hier an dieser Stelle liefern wir hierzu die wichtigsten Informationen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Verkehrsstrafrecht vs. Ordnungswidrigkeit: Verkehrsstraftaten werden wegen ihrer Schwere und potenziellen Gefährdung strenger bestraft als Ordnungswidrigkeiten.
Rechtliche Grundlagen: Das Strafgesetzbuch (StGB), Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) bilden die Basis für die Klassifizierung von Verstößen.
Kriterien für Verkehrsstraftaten: Gefährdungspotenzial, Vorsatz und Fahrlässigkeit sind entscheidend für die Einstufung als Straftat.
Häufigste Verkehrsdelikte: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol- und Drogenverstöße, Unfallflucht und Handy-Nutzung beim Fahren.
Konsequenzen von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten: Verkehrsstraftaten können zu Geld- oder Freiheitsstrafen, Fahrverboten und Punkten im Fahreignungsregister führen. Ordnungswidrigkeiten resultieren meist in Bußgeldern und Punkten, in schweren Fällen auch in Fahrverboten.
Verhalten bei Verstößen: Ruhe bewahren, Erste-Hilfe leisten, Recht auf Schweigen nutzen und rechtliche Beratung suchen.
Statistische Daten: Über 4 Millionen Verkehrsdelikte jährlich, mit Geschwindigkeitsverstößen als häufigstem Delikt.
Wichtigkeit der Unterscheidung: Das Verständnis der Unterschiede zwischen Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten ist essentiell für Verkehrsteilnehmer.

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Grundlagen des Verkehrsstrafrechts
Das Verkehrsstrafrecht wird als Teilbereich von dem Strafrecht in Deutschland definiert, der sich mit den als strafbar anzusehenden straßenverkehrsbezogenen Handlungen beschäftigt.


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