Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Fahrverbot für erlaubnisfreie Fahrzeuge aufgrund von Alkoholkonsum rechtmäßig sein kann, wenn die Person als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen eingestuft wird. Die Beschwerde gegen einen früheren Beschluss, der ein solches Fahrverbot bestätigte, wurde abgelehnt. Dabei spielte die Weigerung des Betroffenen, ein angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, eine entscheidende Rolle.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Beschwerde gegen ein Fahrverbot für erlaubnisfreie Fahrzeuge aufgrund von Alkoholkonsum abgewiesen.
Eine wichtige Rolle spielte die Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch den Betroffenen.
Das Gericht betonte, dass bei Nichtvorlage des Gutachtens von der Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen ausgegangen werden darf.
Das Fahrverbot bleibt bestehen, da die Gutachtenanforderung rechtlich korrekt war.
Allerdings wurde festgestellt, dass die Anordnung der Gutachtensvorlage in einem Punkt materiell rechtswidrig war, dies änderte jedoch nichts am Ergebnis des Verfahrens.
Frühere Verstöße des Betroffenen dürfen aufgrund von Tilgungsfristen nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Gericht entschied, dass das erlaubnisfreie Führen von Fahrzeugen untersagt werden kann, wenn die Person als ungeeignet betrachtet wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner, der Streitwert wurde auf 2.500 Euro festgesetzt.
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