Unfall im Kreuzungsbereich: Linksabbieger kollidiert mit Ford Mustang – Hälftige Schadensteilung als Lösung
In einem Verkehrsunfall zwischen einem Linksabbieger und einem entgegenkommenden Fahrzeug hat das OLG Düsseldorf eine hälftige Schadensteilung angeordnet. Der Unfallhergang konnte nicht eindeutig geklärt werden, und beide Parteien wurden teilweise für den Unfall verantwortlich gemacht. Es wurde entschieden, dass beide Seiten zu gleichen Teilen für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, da die genauen Umstände des Unfalls nicht vollständig aufgeklärt werden konnten.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Linksabbieger und einem entgegenkommenden Fahrzeug konnte der genaue Unfallhergang nicht geklärt werden.
Das OLG Düsseldorf hat eine hälftige Schadensteilung zwischen den beteiligten Parteien angeordnet.
Sowohl der Linksabbieger als auch der entgegenkommende Fahrer wurden teilweise für den Unfall verantwortlich gemacht.
Die Entscheidung basiert auf der Annahme, dass beide Fahrzeuge zur Unfallzeit eine gewisse Betriebsgefahr darstellten.
Es wurde festgestellt, dass der Anscheinsbeweis, der normalerweise bei einem Linksabbiegeunfall gilt, in diesem speziellen Fall erschüttert ist.
Die Beweisaufnahme, einschließlich der Aussagen von Zeugen und einem Sachverständigengutachten, lieferte keine eindeutige Klärung des Unfallhergangs.
Die Beklagten wurden dazu verurteilt, dem Kläger und seiner Vollkaskoversicherung Schadenersatz zu leisten, jedoch nur zu 50 Prozent der geforderten Summe.
Zusätzlich wurden die Beklagten verpflichtet, die Hälfte aller weiter entstehenden Schäden, die aus der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung resultieren, zu ersetzen.
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