Gericht bestätigt korrekte Abrechnung von DRG A09F bei komplexer Krankenhausbehandlung
Das Gericht hat entschieden, dass die Krankenversicherung der Beklagten an die klagende Krankenhausgesellschaft einen Betrag von 66.472,90 Euro nebst Zinsen zahlen muss. Dies betrifft die Kosten für eine stationäre Behandlung eines Patienten, die nach Meinung der Versicherung nicht korrekt abgerechnet wurde. Die Kernfrage des Streits war die korrekte Abrechnung der Behandlungskosten nach dem DRG-System, speziell ob die DRG A09F oder die DRG B43Z anzuwenden sei. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin, dass die Behandlung korrekt unter DRG A09F abgerechnet wurde, da die Behandlung einschlieÃlich intensivmedizinischer Leistungen und anschlieÃender Frührehabilitation als akutstationäre Krankenhausbehandlung zu bewerten ist.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 405/20 >>>
â Das Wichtigste in Kürze
Ein Krankenhaus klagte erfolgreich auf zusätzliche Erstattung von Behandlungskosten durch eine Krankenversicherung.
Im Mittelpunkt stand die korrekte Abrechnung einer komplexen Krankenhausbehandlung unter dem DRG-System.
Die Versicherung hatte eine geringere Summe gezahlt, weil sie eine andere DRG-Fallpauschale für angebracht hielt.
Ein medizinisches Sachverständigengutachten bestätigte die Sichtweise der Klägerin.
Das Gericht urteilte, dass die Behandlung inklusive intensivmedizinischer Komplexbehandlung und Frührehabilitation korrekt unter der DRG A09F abgerechnet wurde.
Die Versicherung muss die ausstehenden Beträge nebst Zinsen zahlen.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer genauen Kodierung im DRG-System für die Abrechnung von Krankenhausleistungen.
Krankenversicherung: Erstattung von Krankenhauskosten
Im deutschen Gesundheitssystem ist die Krankenhausbehandlung ein wesentlicher Bestandteil der medizinischen Versorgung. Krankenhausbehandlung â Erstattung der Behandlungskosten durch Krankenversicherung: Ein aktuelles Urteil sorgt für Klarheit. (Symbolfoto: Sirikarn Rinruesee /Shutterstock.com)
Die Kosten fÃ[…]