Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hausratversicherung – Hotel ähnliche Unterbringung bei Anmietung eines Wohnmobils

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Wohnmobilmiete als hotelähnliche Unterbringung erstattungsfähig
Das OLG Köln hat im Urteil Az.: I-9 U 46/23 entschieden, dass Kosten für die Anmietung eines Wohnmobils als hotelähnliche Unterbringung im Rahmen der Hausratversicherung erstattungsfähig sind. Diese Entscheidung korrigiert das vorherige Urteil des Landgerichts Aachen, welches die Kostenübernahme abgelehnt hatte. Die Beklagte wird zur Zahlung von 86.400,00 EUR sowie vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt, mit der Begründung, dass ein Wohnmobil als temporärer Wohnraumersatz vergleichbar mit Hotelkosten zu sehen ist.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-9 U 46/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Anmietung eines Wohnmobils kann als hotelähnliche Unterbringung angesehen werden, wenn die ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wird.
Das Urteil stellt klar, dass Kosten für eine solche Unterbringung unter bestimmten Bedingungen von der Hausratversicherung übernommen werden müssen.
Die Auslegung des Begriffs „Hotelkosten“ im Versicherungsvertrag wurde vom OLG Köln weiter gefasst als vom Landgericht Aachen.
Es wird betont, dass Versicherungsnehmer in der Wahl ihrer Unterkunft grundsätzlich frei sind, solange die Kosten im vertraglich vereinbarten Rahmen bleiben.
Schadensminderungspflichten der Versicherungsnehmer wurden vom Gericht berücksichtigt, jedoch nicht als Verstoß gegen die Erstattungsfähigkeit der Kosten gewertet.
Die Erstattungsfähigkeit beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarte Entschädigungsgrenze.
Vorwürfe der Beklagten bezüglich einer angeblich vorsätzlichen Verzögerung der Schadensregulierung durch die Kläger wurden zurückgewiesen.
Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurden ebenfalls als erstattungsfähig angesehen.

[toc]
Wohnmobil-Anmietung als versicherte Unterbringung bei Hausratversicherung


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv