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Kaskoversicherung – Fahrzeugverwertung/Reparatur vor Weisungseinholung bei Versicherung

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Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung im Versicherungsrecht: Kläger scheitert vor Kammergericht Berlin
Das Kammergericht Berlin wies die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin zurück, da sie offensichtlich unbegründet war. Der Kläger verletzte vorsätzlich seine Obliegenheit, vor der Reparatur und Veräußerung seines Fahrzeugs Weisungen der Versicherung einzuholen, was zur Leistungsfreiheit der Versicherung führte. Trotz fehlender Kenntnis spezifischer Versicherungsbedingungen, hätte der Kläger als durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer die Notwendigkeit der Rücksprache mit der Versicherung erkennen müssen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 122/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Berufung zurückgewiesen: Das KG Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Berlin.
Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung: Der Kläger missachtete die Vertragspflicht, vor Reparatur und Verkauf des Fahrzeugs die Versicherung zu informieren.
Unkenntnis der AKB irrelevant: Mangelnde Kenntnis spezifischer Versicherungsbedingungen schützt nicht vor den Folgen der Verletzung.
Allgemeinwissen von Versicherungsnehmern: Es wird erwartet, dass ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer die Notwendigkeit der Kommunikation mit der Versicherung versteht.
Verkauf des Fahrzeugs: Der Verkauf des Fahrzeugs nach Kasachstan nahm der Versicherung die Möglichkeit, eigene Feststellungen zu treffen.
Fehlende Objektivität bei eigener Begutachtung: Die vom Kläger veranlasste Begutachtung ersetzt nicht die Untersuchung durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen.
Folgen der Obliegenheitsverletzung: Die Handlungen des Klägers hatten direkte Auswirkungen auf den Versicherungsfall und dessen Bewertung.
Grundsätzliche Bedeutung verneint: Das Gericht sah keine Notwendigkeit zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung durch ein Urteil.

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Kaskoversicherung: Die Bedeutung der Weisungseinholung bei Fahrzeugreparatur und -verwertung
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