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WEG – Anspruch auf Beauftragung eines externen Winterdienstes?

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Klage auf Beauftragung externen Winterdienstes abgewiesen – Kein Anspruch auf Beschlussersetzung und fehlendes Rechtschutzbedürfnis
Das Amtsgericht Dorsten hat in dem Verfahren Az.: 3 C 106/21 WEG die Klage der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beauftragung eines externen Winterdienstes abgewiesen. Die Kläger konnten ihren Anspruch auf die Ersetzung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung nicht durchsetzen. Die Klage wurde aus Mangel an Rechtschutzbedürfnis und Bestimmtheit des geforderten Beschlusses für unzulässig erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits sowie die Nebeninterventionskosten wurden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 106/21 WEG >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Abweisung der Klage durch das Amtsgericht Dorsten in Bezug auf die Beauftragung eines externen Winterdienstes.
Kläger sind Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die einen externen Winterdienst beauftragen wollten.
Der Anspruch auf Beschlussersetzung wurde nicht anerkannt, da die Kläger diesen Anspruch letztendlich zurückzogen.
Klage war unzulässig aufgrund des Fehlens eines Rechtschutzbedürfnisses und der Unbestimmtheit des geforderten Beschlusses.
Keine Verletzung des Rechts auf ordnungsgemäße Verwaltung, da kein Anspruch auf die begehrte Beschlussfassung bestand.
Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention wurden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.
Nebenintervention durch Miteigentümer S### war zulässig und beeinflusste das Verfahren.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils hinsichtlich der Kostenentscheidung.

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Winterdienst in Wohnungseigentümergemeinschaften: Rechtliche Herausforderungen und Anspruch auf Beauftragung eines externen Dienstleisters
WEG-Recht: Anspruch auf externen Winterdienst – Klage abgewiesen (Symbolfoto: Mahmut Sonmez /Shutterstock.com)[…]


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