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Kapitalanlagebetrug – Schadenersatzanspruch

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Schutz vor Kapitalanlagebetrug: Prospektangaben im Fokus
Das Landgericht Dortmund verurteilte die Beklagten im Fall eines Kapitalanlagebetrugs zu Schadenersatzzahlungen an die Klägerin. Der Anspruch basiert auf unrichtigen und unvollständigen Angaben in einem Prospekt, durch die die Klägerin zur Beteiligung an einem Fonds verleitet wurde. Der Fall betont die Bedeutung vollständiger und wahrheitsgemäßer Informationen in Investitionsprospekten und die Haftung für daraus resultierende Schäden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 129/14   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Kapitalanlagebetrug: Die Beklagten wurden wegen Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB verurteilt.
Schadenersatzforderung: Die Klägerin erhält über 72.000 EUR Schadenersatz zuzüglich Zinsen aufgrund unzutreffender Informationen in einem Fondsprospekt.
Verantwortlichkeit für Prospektfehler: Die Beklagten haften für fehlerhafte und unvollständige Angaben im Prospekt, die wesentlich für die Investitionsentscheidung waren.
Aufklärungspflichten: Eine Verletzung der Aufklärungspflichten führte zur Verurteilung.
Verjährung: Die Einrede der Verjährung seitens der Beklagten war nicht erfolgreich.
Rolle des Gerichts: Beweiserhebung und Feststellung der Kausalität zwischen Prospektfehlern und der Investitionsentscheidung der Klägerin.
Bedeutung für Anleger: Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit von Transparenz und Richtigkeit in Anlageprospekten.
Haftung der Beklagten: Die Beklagten sind gesamtschuldnerisch zur Zahlung und zur Freistellung von Forderungen verpflichtet.

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(Symbolfoto: Ground Picture /Shutterstock.com)

Bei Kapitalanl[…]


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