Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Verstoß gegen Wohnsitzprinzip bei Umtausch britischer Führerschein

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Wohnsitzprinzip bei Umtausch britischer Führerscheine missachtet
Das Oberlandesgericht Stuttgart hob das Urteil des Amtsgerichts Tübingen auf, welches zwei Angeklagte vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen hatte. Der Fall betraf den Umtausch tschechischer Führerscheine in britische unter möglichem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip. Das OLG legte Wert darauf, ob der Führerschein-Umtausch als Neuerteilung zu werten sei und kritisierte die unzureichende Beweiswürdigung des Amtsgerichts bezüglich des Wohnsitzes der Angeklagten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ss 697/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Aufhebung des Freispruchs: Das OLG Stuttgart hat das Urteil des Amtsgerichts Tübingen, das die Angeklagten freigesprochen hatte, aufgehoben.
Kern des Falles: Im Mittelpunkt steht der Umtausch von tschechischen in britische Führerscheine und dessen rechtliche Bewertung.
Wohnsitzprinzip: Der Fall beleuchtet die Bedeutung des Wohnsitzprinzips bei der Ausstellung von EU-Führerscheinen.
Frage der Neuerteilung: Es wird diskutiert, ob der Umtausch der Führerscheine als Neuerteilung einer Fahrerlaubnis anzusehen ist.
Beweiswürdigung als Kernproblem: Das OLG kritisiert die Beweiswürdigung des Amtsgerichts, insbesondere bezüglich der Beschaffung von Informationen über den Wohnsitz der Angeklagten in Großbritannien.
Rechtliche Komplexität: Der Fall zeigt die Komplexität der rechtlichen Beurteilung von EU-Führerscheinregelungen.
Bedeutung für EU-Führerscheininhaber: Das Urteil hat Relevanz für die Anerkennung und Gültigkeit von EU-Führerscheinen in Deutschland.
Ausblick und Relevanz: Die Entscheidung könnte prägend für zukünftige Fälle sein, die sich mit dem Wohnsitzprinzip und der Anerkennung von EU-Führerscheinen befassen.

[toc]

Immer mehr Deutsche besitzen einen britischen Führerschein, insbesondere seit dem Brexit. Doch wie verhält es sich mit dem Umtausch und der Anerkennung dieser Führerscheine in Deutschland? Laut OLG Stuttgart und B[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv