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Verkehrsunfall – Haftungsverteilung zwischen mehreren Unfallbeteiligten

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Unfall mit mehreren Beteiligten: Wie die Haftungsverteilung geregelt wird
Das Urteil des AG Singen im Fall eines Verkehrsunfalls legt die Haftungsverteilung zwischen den Unfallbeteiligten fest. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und Zinsen an den Kläger verurteilt. Eine wesentliche Rolle spielt die Feststellung, dass keines der Unfallereignisse als unabwendbar angesehen wird, was zur detaillierten Haftungsprüfung führt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 C 256/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verurteilung der Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von € 300,85 plus Zinsen an den Kläger.
Feststellung der Haftungsverpflichtung der Beklagten für zukünftige materielle Schäden des Klägers in Höhe von 75%.
Teilweise Abweisung der Klage gegen die Beklagten.
Kostenaufteilung des Rechtsstreits: Kläger trägt 45%, Beklagte 55%.
Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils.
Bestätigung des Schadensersatzanspruchs des Klägers basierend auf der festgestellten Haftungsquote.
Verhaltenspflichtverletzung der Beklagten, die zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führte.
Keine Anwendung des Grundsatzes des unabwendbaren Ereignisses, was zu detaillierter Haftungsprüfung führte.

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Der Verkehrsunfall ist ein häufiges Ereignis, das nicht nur die Beteiligten, sondern auch Unbeteiligte betrifft. Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten kann komplex sein und hängt von zahlreichen Faktoren ab.

(Symbolfoto: SKT Studio /Shutterstock.com)

Die Gesamtschuldnerhaftung ist ein Grundsatz, der besagt, dass alle Gesamtschuldner gemeinsam für den Schaden haften. Der Kläger kann bei der Geltendmachung von Schadens[…]


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