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Fristlose Kündigung wegen Entwendung von Diesel – Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers

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Fristlose Kündigung: Arbeitgeber fordert Schadensersatz für Dieseldiebstahl
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz befasste sich mit einem Fall, in dem ein Lkw-Fahrer wegen Entwendung von Diesel und Alkoholkonsum am Arbeitsplatz fristlos gekündigt wurde. Der Kläger stritt die Vorwürfe ab und klagte gegen die Kündigung. Das Gericht wog die Beweislage ab und berücksichtigte sowohl die Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers als auch die Rechte des Arbeitnehmers.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 440/19  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung des Lkw-Fahrers wegen des Verdachts der Dieselentwendung und Alkoholisierung am Arbeitsplatz.
Bestreiten der Vorwürfe durch den Kläger, einschließlich der Behauptung, für die Dieselentnahme nicht verantwortlich zu sein.
Der Arbeitgeber führte Schadensersatzansprüche wegen der Entwendung von Diesel und weiteren Kosten an.
Berücksichtigung der Fleetboard-Daten zur Feststellung der Dieselentnahme und Alkoholkonsum durch Polizeimessung.
Diskussion über die Zuverlässigkeit des Fleetboard-Systems und mögliche externe Kraftstoffdiebstähle.
Strafanzeige gegen den Kläger und andauernde staatsanwaltliche Ermittlungen.
Forderung des Klägers nach Vergütung und Annahmeverzugsansprüchen.
Endurteil mit Berücksichtigung aller Aspekte, einschließlich der Rechtspositionen beider Parteien.

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Arbeitsverhältnisse können aus verschiedenen Gründen enden, darunter auch fristlose Kündigungen. Diese Kündigungsform wird in der Regel nur aus wichtigem Grund ausgesprochen und kann weitreichende Folgen für beide Parteien haben.
Dieselentwendung und Schadensersatzansprüche


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