Schulterschmerzen nach Physiotherapie: Klage auf Schmerzensgeld
Das Urteil des LG Darmstadt im Fall einer Bizepssehnenverletzung durch eine Physiotherapeutin weist die Klage der Patientin ab. Es konnte kein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler seitens der Physiotherapeutin festgestellt werden. Das Gericht stützt sich dabei maßgeblich auf das Sachverständigengutachten, welches die Ursächlichkeit der Behandlung für die Verletzung ausschließt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Abweisung der Klage: Das Gericht entscheidet, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.
Kostenentscheidung: Die Kosten des Rechtsstreits müssen von der Klägerin getragen werden.
Bizepssehnenverletzung: Die Klägerin erlitt eine Bizepssehnenverletzung nach einer Physiotherapie.
Kein Behandlungsfehler: Ein Behandlungsfehler durch die Physiotherapeutin konnte nicht nachgewiesen werden.
Sachverständigengutachten: Das Urteil basiert wesentlich auf einem orthopädischen Sachverständigengutachten.
Kein Ursachenzusammenhang: Der Sachverständige schließt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Behandlung und der Verletzung aus.
Aufklärungspflicht: Eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Behandlerin wurde ebenfalls verneint.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Wann ist Schmerzensgeld gefordert? Ein Blick auf physiotherapeutische Behandlungen
(Symbolfoto: Lopolo /Shutterstock.com)
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