Vorweggenommene Erbfolge: Wann kann Anrechnung auf Pflichtteil Enterbung darstellen?
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die vorweggenommene Erbfolge durch einen notariellen Überlassungsvertrag, der die Anrechnung auf den Pflichtteil vorsieht, als Enterbung zu werten ist. Dieser Vertrag schließt den Begünstigten von der gesetzlichen Erbfolge aus und beschränkt ihn auf den Pflichtteil. Die Auslegung des Erblasserwillens und die Formulierungen im Vertrag waren entscheidend für dieses Urteil.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 55/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Vorweggenommene Erbfolge: Ein notarieller Überlassungsvertrag wurde als vorweggenommene Erbfolge ausgelegt.
Enterbung durch Anrechnung auf Pflichtteil: Die Anrechnung der Überlassung auf den Pflichtteil wurde als Enterbung interpretiert.
Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge: Der Begünstigte des Überlassungsvertrages wird von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.
Wichtigkeit der Vertragsformulierung: Die spezifische Formulierung im Überlassungsvertrag war entscheidend für die Auslegung als Enterbung.
Auslegung des Erblasserwillens: Das Gericht legte besonderen Wert auf die Ermittlung des wirklichen Willens der Erblasserin.
Relevanz des § 1938 BGB: Das Urteil berief sich auf § 1938 BGB, der die Enterbung regelt.
Anrechnung auf Pflichtteil als Schlüsselaspekt: Die Anrechnung auf den Pflichtteil war ein zentraler Punkt, der zur Enterbung führte.
Verzicht der anderen Erben: Die anderen Kinder der Erblasserin verzichteten im Vertrag auf ihr Pflichtteilsrecht, was die Enterbung des Begünstigten untermauerte.
[toc]
Vorweggenommene Erbfolge und ihre rechtlichen Konsequenzen
Die Frage der Erbfolge gehört zu den grundlegendsten und gleichzeitig sensibelsten Themen innerhalb des Familienrechts. Besonders interessant wird es, wenn es um die vorweggenommene Erbfolge geht, eine Praxis, bei der Vermögenswerte schon zu Lebzeiten des Erblassers übertragen werden. Häufig geschieht dies durch einen Überlassungsvertrag, der[…]