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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose verhaltensbedingte Kündigung – falsche Anschuldigungen gegenüber Vorgesetzten

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Kündigungsaffäre vor Gericht: Falsche Vorwürfe gegen Vorgesetzten auf dem Prüfstand
Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die fristlose sowie die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters eines teilstaatlichen türkischen Luftverkehrsunternehmens unwirksam sind. Die Kündigungen basierten auf angeblich falschen Anschuldigungen des Mitarbeiters gegen seinen Vorgesetzten. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Mitarbeiter wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt hatte. Zudem waren die Versetzungen des Mitarbeiters sowohl nach türkischem als auch deutschem Recht unwirksam.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 473/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Unwirksamkeit der Kündigungen: Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung des Mitarbeiters durch das Unternehmen sind unwirksam.
Versetzungen ungültig: Die Versetzungen des Mitarbeiters nach I/Türkei und zum Flughafen K/B waren unrechtmäßig.
Kein Nachweis falscher Anschuldigungen: Das Gericht konnte nicht bestätigen, dass der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten wahrheitswidrig beschuldigt hatte.
Deutsches Kündigungsschutzrecht anwendbar: Trotz der vereinbarten Anwendung türkischen Rechts wurde deutsches Kündigungsschutzrecht als günstiger für den Arbeitnehmer angewandt.
Weiterbeschäftigungsanspruch: Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in seiner ursprünglichen Position.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld: Der Mitarbeiter konnte keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Kein Erfolg mit Auflösungsantrag: Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers wurde abgelehnt, da keine Gründe vorlagen, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machten.
Revision nicht zugelassen: Das Urteil ist endgü[…]


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