Rechtsschutzversicherung muss für Diesel-Klage zahlen
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Beklagte, ein Schadensabwicklungsunternehmen, den Kläger von den Kosten eines Stichentscheides in Höhe von 919,87 € freistellen muss. Dies folgt aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag, nachdem die Beklagte den Deckungsschutz für den Kläger abgelehnt hatte. Der Stichentscheid wurde durchgeführt, um die Erfolgsaussichten des Bezugsverfahrens zu bewerten. Trotz der Ablehnung des Stichentscheids durch die Beklagte als unbegründet, wurde die Klage als zulässig und begründet eingestuft.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verurteilung der Beklagten: Die Beklagte muss den Kläger von den Kosten des Stichentscheides freistellen.
Kontext des Stichentscheides: Der Stichentscheid wurde durch die Prozessbevollmächtigte des Klägers erstellt, um die Erfolgsaussichten im Bezugsverfahren zu beurteilen.
Deckungsablehnung: Die Beklagte hatte zuvor Deckungsschutz für das Bezugsverfahren abgelehnt.
Rechtliche Grundlage: Die Forderung basiert auf dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zwischen Kläger und Beklagter.
Bedeutung des Stichentscheides: Ein Stichentscheid ist eine Stellungnahme, die auf eine Deckungsablehnung reagiert und die Erfolgsaussichten sowie die Angemessenheit der rechtlichen Interessen bewertet.
Unabhängigkeit der Kostentragung: Die Kosten des Stichentscheids sind unabhängig von dessen Ergebnis von der Versicherung zu tragen.
Freiwilliges Vermögensopfer: Die Erstellung des Stichentscheides wird als freiwilliges Vermögensopfer und somit als ersatzfähige Aufwendung betrachtet.
Kostenentscheidung: Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt, da sie die Klageforderungen teilweise erfüllt hat und sich somit in die Rolle der Unterlegenen begeben hat.
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Rechtsschutzversicherung und Stichentscheidung: Ein juristischer Blickpunkt
Im Bereich des Versicherungsrechts kommt es häufig zu Konflikten zwischen […]