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Verkehrsunfall – Berechnung eines Verdienstausfallschaden – mögliche Arbeitsfähigkeit

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Verkehrsunfall: Klägers Verdienstausfallschaden nicht abschließend beziffert
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seinem Urteil vom 07.09.2023 das Urteil des Landgerichts Cottbus teilweise aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Der zentrale Punkt ist die Frage, ob der nach einem Verkehrsunfall schwer verletzte Kläger teilweise arbeitsfähig ist und wie dies seine Ansprüche auf Verdienstausfallschaden beeinflusst. Das Gericht fordert eine umfangreichere Untersuchung der Arbeitsfähigkeit des Klägers und berücksichtigt dabei sowohl physische als auch psychische Aspekte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 29/23  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Aufhebung des Urteils des Landgerichts: Das Oberlandesgericht Brandenburg hebt das Urteil des Landgerichts Cottbus teilweise auf und verweist den Fall zur weiteren Beweisaufnahme und Entscheidung zurück.
Bewertung der Arbeitsfähigkeit: Zentrale Frage ist die teilweise Arbeitsfähigkeit des Klägers nach einem schweren Verkehrsunfall und wie diese seine Entschädigungsansprüche beeinflusst.
Umfang der Erwerbsminderung: Diskutiert wird, inwieweit der Kläger trotz seiner Verletzungen arbeitsfähig ist und welche Tätigkeiten ihm zumutbar wären.
Bedeutung des Sachverständigengutachtens: Das Gericht stellt fest, dass die bisherige Einschätzung der Arbeitsfähigkeit des Klägers durch den Sachverständigen nicht auf einer belastbaren Grundlage beruht.
Berücksichtigung psychischer Aspekte: Neben den physischen Einschränkungen sind auch die psychischen Auswirkungen des Unfalls und deren Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Klägers relevant.
Notwendigkeit einer umfangreichen Beweisaufnahme: Das Gericht erachtet eine detaillierte Untersuchung der Arbeitsfähigkeit des Klägers, einschließlich seiner psychischen Situation, für notwendig.
Verletzung der Schadensminderungspflicht: Es wird geprüft, ob der Kläger seine verbliebene Arbeitskraft im Rahmen des Zumutbaren verwertet und somit seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen ist.
Zukünftige Verfahrensschritte: Das Landgericht wird aufgefordert, diese Aspekte i[…]


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