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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unwirksamkeit einer vereinbarten einseitigen Kündigungsmöglichkeit

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Kündigungsrecht im Arbeitsvertrag: Wirksamkeit und Fallstricke
Im Arbeitsrecht stellt die Kündigung eines Anstellungsvertrages ein zentrales Thema dar, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Die rechtliche Zulässigkeit von Kündigungsmöglichkeiten und deren Grenzen sind dabei häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Insbesondere die Frage der Wirksamkeit von Kündigungsrechten, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurden, kann zu rechtlichen Konflikten führen.

Dabei spielt die Schriftformklausel eine wichtige Rolle, da sie die Formvorschriften für die Kündigung und andere wesentliche Vertragsänderungen definiert. Nicht selten kommt es vor, dass Kündigungen aufgrund von Formfehlern oder wegen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften als unwirksam angesehen werden müssen. Dies kann weitreichende Folgen haben, etwa die Entstehung von Annahmeverzugslohn oder Schadensersatzansprüchen.

Die korrekte Zustellung von Kündigungsschreiben und die damit verbundenen Vollmachtsnachweise sind weitere kritische Punkte, die im Falle einer gerichtlichen Überprüfung von Bedeutung sein können. In der juristischen Beratung durch einen Rechtsanwalt, wie Hans Jürgen Kotz, werden diese Aspekte regelmäßig thematisiert, um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Ca 13861/15   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Arbeitsgericht München entschied, dass das im Anstellungsvertrag vereinbarte einseitige Kündigungsrecht unwirksam ist, jedoch konnte sich der Kläger aufgrund seines widersprüchlichen Verhaltens nicht darauf berufen.

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Unwirksamkeit der Kündigung: Das Gericht erklärte die einseitige Kündigungsmöglichkeit i[…]


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