Verurteilung wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis: Amtsgericht Kleve fällt Urteil mit Bewährung
Dieses Urteil behandelt den Fall des Angeklagten, der vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und anschließend Fahrerflucht begangen hat. Die zentrale Rechtsfrage in diesem Zusammenhang betrifft die Strafbarkeit des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das Amtsgericht Kleve hat den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde eine isolierte Sperre von 15 Monaten angeordnet, da der Angeklagte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Die Strafzumessung erfolgte unter Berücksichtigung verschiedener strafmildernder und strfschwerender Umstände. Dieses Urteil verdeutlicht die Konsequenzen, denen Personen ausgesetzt sind, die ohne Fahrerlaubnis fahren und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ds-302 Js 151/23-56/23 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Amtsgericht Kleve hat am 05.04.2023 ein Urteil gefällt.
Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt.
Die durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts Kleve vom 05.01.2023 verhängte Strafe wurde in das Urteil einbezogen.
Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagten darf für 15 Monate keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen tragen.
Der Angeklagte ist x Jahre alt, geschieden und hat xxx Kinder.
Er ist als Alkoholiker in medizinischer Behandlung.
Der Angeklagte hat in der Vergangenheit bereits strafrechtliche Verurteilungen erhalten, unter anderem wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit und Körperverletzung.
Am 20.12.2022 verursachte der Angek[…]